13
Feb
2007

Das Urteil in Karlsruhe

Heimliche Vaterschaftstests bleiben rechtswidrig

Heimliche Vaterschaftstests dürfen auch künftig vor Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Gesetzgeber müsse aber bis Ende März 2008 neue Bestimmungen zur erleichterten Überprüfung der Vaterschaft erlassen, urteilten die Richter.

Die Psychologen nehmen dazu folgendermaßen Stellung:
Wenn ein Mann die Vaterschaft anzweifelt ist die Beziehung zur Partnerin bereits zerklüftet. Ebenso die Beziehung zum Kind.

Gewinner sind allein die treuen Ehefrauen.

Dennoch sind Erleichterungen in Sicht.

Es wird diese Tests weiterhin geben,denn es soll wohl jedes 10teKind ein Kuckuckskind sein.


Na hoffenlich muß ich mal so eine Geschichte mit einer Frau nicht erleben
Welch traumatisches Erlebnis ist das für ein Kind wenn es dann plötzlich keinen Vater mehr hat. Wenn ad hoc die stabile Bindung gekappt wird.


Ich sehe schon, wir brauchen mehr Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten in Zukunft.
Es lebe das frühgestörte Kuckuckskind!
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